HINWEISE zum SEPA - Lastschriftmandat


Nachfolgend lesen Sie einige Hinweise zum Umgang und Verfahren des neuen SEPA - Lastschriftmandates. Dieses Verfahren löst die "Lastschrift-Einzugsermächtigung" ab.

Das Formular und diese Hinweise können Sie mit den folgenden Link´s aufrufen und das Formular kann online ausgefüllt werden, dazu beachten Sie bitte unbedingt den Punkt 4.

 

- Formular SEPA-Lastschriftmandat pdf-Symbol

 

1.  Die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist freiwillig.
Eine rechtliche Verpflichtung zur Durchführung des Lastschriftverfahrens besteht nicht. In begründeten Fällen ist die Stadt Klötze berechtigt, die Ausführung abzulehnen bzw. einzustellen. Hiervon betroffene Zahlungspflichtige werden unterrichtet.

 

2.  Zur Durchführung des Lastschrifteinzuges ist es notwendig, dass Ihre personen-

bezogenen Daten in den Datenverarbeitungsanlagen gespeichert und verarbeitet

werden.

 

3.   Das Mandat kann jederzeit widerrufen werden. Es gilt bis auf Widerruf  bzw. verfällt automatisch nach 3 ungenutzten Jahren.

 

4.   Bitte reichen Sie das  Mandat vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der Stadt Klötze, Stadtkasse, Schulplatz 1, 38486 Klötze ein. Eine Rückgabe des unterschriebenen Lastschriftmandates ist per Post, Fax, E-Mail oder persönlich vor Ort möglich.

 

5.   Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Konto für die einzuziehenden Beträge die erforderliche Deckung aufweist, ansonsten ist das kontoführende Geldinstitut nicht verpflichtet, den Abbuchungsaufträgen zu entsprechen.

 

6.   Sollte wider Erwarten eine Rücklastschrift erfolgen, werden Ihnen die dadurch anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.

 

 

Information zum Lastschriftmandat

 

Welche Merkmale hat die SEPA-Lastschrift?

 

Ein wesentliches Merkmal der SEPA-Lastschrift ist die einheitliche Frist, in der eine Erstattung des belasteten Betrages verlangt werden kann. Die Frist beträgt einheitlich 8 Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf dem Konto.

 

Im SEPA-Lastschriftverfahren werden nicht mehr die Kundenkennungen "Kontonummer" und "Bankleitzahl" verwendet, sondern die Kennungen IBAN und BIC. Als zusätzliche Sicherheitsmerkmale wurden eine Mandatsreferenz  und eine Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers eingeführt. Bei jeder Belastung einer SEPA-Lastschrift finden Sie diese dann auf Ihrem Kontoauszug.

 

Was ist eine Mandatsreferenz und eine Gläubiger-Identifikationsnummer?

 

Jedes Mandat erhält von der Stadt Klötze eine Referenznummer, um es eindeutig zu kennzeichnen. Bei einer Belastungsbuchung erkennen Sie durch diese Referenznummer, dass es sich um das von Ihnen erteilte Mandat handelt.

 

Die Gläubiger-Identifikationsnummer dient der europaweit einheitlichen Kennzeichnung des Zahlungsempfängers, hier die Stadt Klötze. Mit der Referenznummer und der Gläubiger-Identifikationsnummer lässt sich jedes erteilte Mandat eindeutig identifizieren. So können Sie leicht prüfen, ob Sie dem Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben.

 

Was sind IBAN und BIC?

 

Die IBAN (International Bank Account Number: Internationale Bankkontonummer) ist die internationale Darstellungsform der Kontonummer. Die deutsche IBAN besteht immer aus 22 Zeichen.

Der BIC (Business Identifier Code, er hat die Funktion einer internationalen Bankleitzahl) besteht aus 8 oder 11 Zeichen und wird für die Weiterleitung der Zahlung benötigt. IBAN und BIC finden Sie z.B. auf Ihrem Kontoauszug, auf den neuen Bankkarten oder in Ihrem Online Banking-Portal.

 

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:

Kontakt
Stadt Klötze

Kassenleiterin

Jana Sopauschke

Fon 03909 403-123

Fax 03909 403-200

 

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