Soforthilfe - Gewährung von Hilfen für von Unwetterereignissen im Mai und Juni 2017 geschädigte Privathaushalte

 

Die Richtlinie über die Gewährung von Hilfen für von Unwetterereignissen im Mai und Juni 2017 geschädigte Privathaushalte in Sachsen-Anhalt ist in Kraft getreten.
Hintergrund sind die Starkregenereignisse aus dem Mai und Juni dieses Jahres.

Geschädigte Bürger aus unserer Region können ab sofort Anträge stellen und bei der Stadt Klötze einreichen.
Der Altmarkkreis tritt für diese Fälle als Genehmigungsbehörde auf. Das Land Sachsen-Anhalt gewährt nach Maßgabe der Richtlinie Hilfen an natürliche Personen.
Bei einer Schadenshöhe von mindestens 5.000 Euro werden als Hilfe 500 Euro pro geschädigte, zum Haushalt gehörende Person ausgezahlt, maximal jedoch bis zu 2.500 Euro pro Haushalt.
Der Schaden ist durch Fotografien oder ähnliche, geeignete Beweismittel zu belegen.
Die Anträge können noch bis zum 31. Oktober 2017 gestellt werden.

Den Antrag auf Gewährung von Hilfen erhalten Sie hier:
- Die Richtlinie über die Gewährung von Hilfen für von Unwetterereignissen im Mai und Juni 2017 geschädigte Privathaushalte in Sachsen-Anhalt (Download)

- Antragsformular (Download)

schloss-kunrau

Tourismus

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