Abbrennen von Garten- und Traditionsfeuer nicht erlaubt

09. 04. 2020

Abbrennen von Garten- und Tradionsfeuern wegen der Corona Pandemie und der  Waldbrandwarnstufe 4 nicht erlaubt

 

1.         Das Abbrennen von den Traditionsfeuern ist auf Grund Corona und der Waldbrandwarnstufe 3 und ab heute sogar die 4 untersagt.

2.         Das Abbrennen eines Gartenfeuers von kompostierbaren Material ist ebenfalls auf Grund der Waldbrandwarnstufe untersagt.

3.         Das Abhalten eines Feuers rein mit Holz in einer Feuerschale, Feuerkorb und Feuertonne  (in einer vertretbaren Dimension) ist gestattet.

 

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Tourismus

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